Green Pass-Pflicht in Italien: Das müssen Urlauber wissen

Regeln für das Corona-Impfzertifikat in Italien

In Italien muß man für verschiedene Freizeitaktivitäten den sogenannten Green Pass vorzeigen. Das Corona-Zertifikat bestätigt, dass man genesen ist bzw. geimpft oder negativ getestet wurde. Im September 2021 wurde sein Geltungsbereich ausgeweitet.

Update! Ab 6.12.2021 gilt der "Super Green Pass" mit veränderten Regelungen.

Wer Urlaub in Italien macht, sollte den "Green Pass" stets griffbereit halten. Er entspricht dem deutschen digitalen Impf-Zertifikat und bescheinigt, dass man geimpft wurde, genesen ist oder in den letzten 48 Stunden gegen Corona negativ getestet wurde (3-G-Prinzip). Der QR-Code aus der Corona-App oder CovPass-App wird erkannt. Der Green Pass ist in Italien für alle Personen Pflicht, die älter als 12 Jahre sind.

Nach der Verschärfung der Green-Pass Regeln in Italien Anfang September, wurde sein Geltungsbereich noch weiter ausgedehnt.

Der "Grüne Pass" ist verpflichtend u.a. für:

- Sport- und Wellnessbereiche, auch Fitnesstudios
- Innengastronomie
- Museen
- Inlandsflüge
- inneritalienische Hochgeschwindigkeits- und Fernstreckenzüge
- Langstreckenbusse
- Fähren zwischen verschiedenen Regionen

Neu: Laut Beschluss der italienischen Regierung vom 16. September 2021 gelten auch für alle Beschäftigten in privaten und öffentlichen Betrieben die 3-G-Regeln.

Für den ÖPNV ist der Green Pass nicht verpflichtend.

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