In Italien wird Super-Green Pass eingeführt

Einführung der 2-G-Regel in vielen Bereichen

Ab dem 6.12.2021 wird in Italien der "Super-Green-Pass" eingeführt. Im Vergleich zum bisher gültigen "Green-Pass" sieht er verschärfte Corona-Regeln vor. Dazu zählt die Einführung der 2-G-Regel.

Mit dem "Super-Green-Pass" wird in Italien die 2-G-Regel für folgende Bereich eingeführt: Innenbereiche von Restaurants und Bars, Discos, kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen, Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Fitness-Studios etc.), Sportveranstaltungen und Messen/Kongresse. Das heißt, dort haben alle Personen ab 12 Jahren nur noch Zugang, wenn sie geimpft oder genesen ist. Als Nachweis dient das Digitale COVID-Zertifikat der EU.

Außerdem wird die 3-G-Regel auf zusätzliche Bereiche erweitert: Nun gilt sie ebenfalls im ÖPNV (Busse, Straßenbahnen, U-Bahn etc.) und für Hotelübernachtungen. Im Fernreiseverkehr, z.B. in Fernzügen, Überlandbussen, Fähren, gilt die 3-G-Regel schon seit September 2021, am Arbeitsplatz seit Mitte Oktober 2021. Die Gültigkeit des italienischen Green Pass wird außerdem von 12 auf 9 Monate nach der Impfung reduziert.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass sich noch mehr Menschen gegen COVID-19 impfen lassen und Lockdowns verhindert werden. Im Vergleich zu Deutschland hat Italien eine bessere Impfquote. Allerdings steigen auch hier die Inzidenzen wieder und das Erreichte soll vorausschauend erhalten werden. 

Deshalb gilt in großen italienischen Städten wie Rom, Neapel, Palermo oder Mailand auch draußen wieder die Maskenpflicht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 10.12.2021

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