Von Redaktion ()
Die meisten Corona-Beschränkungen in Italien wurden abgeschafft (Stand 1. August 2022). Nach wie vor ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten, doch die Maskenpflicht gilt nur noch im ÖPNV, Flugzeug und auf Fähren.
Einreise nach Italien
Derzeit (Stand 1.8.2022) ist lt. ADAC kein 3G-Nachweis und kein Einreiseformular mehr für die Einreise nach Italien nötig. Auch gibt es keinen Corona-Test vor der Einreise, weder für Geimpfte, Genesene noch für Ungeimpfte. Gleiches gilt für die Rückkehr nach Deutschland, denn dort wurden die Einreisebschränkungen schon seit 11. Juni 2022 vorläufig vollständig aufgehoben. Besondere Regelungen gelten nur für in der VR China ansässige Personen.
Corona-Regeln im ÖPNV und in Transportmitteln in Italien
Im öffentlichen Personenverkehr, in Flugzeugen und auf Fähren werden ebenfalls keine Nachweise mehr verlangt. Bis Ende September 2022 besteht dort eine FFP2-Maskenpflicht. Für Italien-Reisende mit dem PKW gelten derzeit keine Einschränkungen mehr.
Hotel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen
Die Nachweispflicht des Impf- bzw. Genesenenstatus sowie eine Testpflicht wurde in Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen abgeschafft. In Krankenhäusern gilt noch die 2G-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht.
Quarantänepflicht bei Corona-Infektion in Italien
Was passiert, wenn man in Italien positiv auf Corona getestet wird? Dann muss man sich für 10 Tage in Isolation begeben, wobei sich die Quarantänepflicht bei Geboosterten ohne Symptome auf 7 Tage verkürzt. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt automatisch eine Meldung ans örtliche Gesundheitsamt. Die Rückreise mit dem eigenen Auto sollte - in Absprache mit den italienischen Behörden - möglich sein.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: ADAC