Mit dem Auto sicher in Italien unterwegs: Straßenverkehr und Verkehrsregeln

Bei Verstößen gegen die italienischen Verkehrsregeln können erhebliche Bußgelder drohen. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit dem Auto gut und sicher an ihr Urlaubsziel in Italien kommen.
Schnellstraße in Sizilien (© Sandro Bedessi - Fototeca ENIT)
Schnellstraße in Sizilien (© Sandro Bedessi - Fototeca ENIT)

In Italien gilt auf der Autobahn für PKW ohne Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Insgesamt wird langsamer als in Deutschland gefahren.

Trotzdem sollte man besonders umsichtig sein, denn auf Autobahnen wird nicht immer der Blinker beim Fahrspurwechsel und Überholen gesetzt. Auf Süditaliens Autobahnen werden die Fahrspurgrenzen oft „großzügig“ interpretiert, ebenso die Verkehrsregeln in der Stadt. Auch beim Fahren über eine grüne Ampel, sollte man auf der Kreuzung vorsichtshalber nach links und rechts schauen. Und Achtung: Linienbusse haben in Italien im Straßenverkehr immer Vorfahrt!  

Wichtige Verkehrsregeln in Italien

Tempolimits für PKW
Innerorts:   50 km/h
Außerorts:   90 km/h
Schnellstraßen: 110 km/h (bei Nässe 90 km/h)
Autobahn:   130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
Für Fahranfänger gilt in den ersten drei Jahre nach Führerscheinerwerb auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h.

Für PKW mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 80 km/h, auf Schnellstraßen 70 km/h und innerorts 50km/h.

Alkohol am Steuer
Bis zu 0,5 Promille. Für Fahranfänger in den ersten drei Jahren und Personen unter 21 Jahren gilt Alkoholverbot (0,00 Promille). Bei einer Überschreitung der Promille wird mindestens (!) ein Bußgeld ab 530 Euro erhoben. Wer mit über 1,5 Promille erwischt wird, muss laut Angaben des ADAC mit einer hohen Geldstrafe und eventuell sogar der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen.

Verboten ist unter anderem:
- Fahren ohne Licht von allen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen und außerorts (auch am Tag!)
- Fahren ohne Licht von Mopeds und Motorrädern (auch innerorts und am Tag besteht Lichtpflicht!)
- Fahren im Tunnel ohne Licht
- Telefonieren während des Fahrens mit dem Handy. Bei Verstoß droht eine Geldbuße.
- es gilt Rauchverbot im Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind
- Parken auf schwarz-gelb markierten Bordsteinen
- In Reservekanistern darf bis zu 10 l Kraftstoff mitgenommen werden. Es ist nur ein Kanister und nur ein nach "UN homologierter" (als sicher geprüfter und gekennzeichneter) Reservekanister erlaubt!
- das Nichtmitführen einer gelben Warnweste (erhältlich an Tankstellen an der Grenze). Für jeden Insassen muss eine Warnweste mitgeführt. Sie muß außerorts beim Aussteigen wegen einer Panne oder eines Unfalls getragen werden.
- das Befahren einer „zona a traffico limitato" (ZTL) - ganztägig oder zu bestimmten Zeiten. ZTL sind verkehrsberuhigte Zonen in einigen Stadtbereichen.
- privates Abschleppen auf Autobahnen
- Spurenwechsel, Rückwärtsfahren und Wenden an Zahlstellen für die Maut
- an der Amalfiküste auf der SS 163 zwischen Vietri sul mare und Positano gelten sich jährlich ändernde Einschränkungen für das Fahren von Wohnmobilen. Aktuelle Hinweise gibt der ADAC.
- in den Sommermonaten (15. Mai bis 15. Oktober) darf nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetztem Wert entspricht.

Besondere Bestimmungen im Winter
In der Winterzeit besteht in einigen italienischen Regionen eine Pflicht zum Montieren von Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten.
Im Artikel "Mit dem Auto im Winter nach Italien - aber sicher!" gibt es dazu sieben wertvollle Tipps.

Parken

- Blaue Streifen auf den Bordsteinen kennzeichnen gebührenpflichtige Parkplätze
- Weiße Streifen bedeuten kostenloses Parken
- Parken auf schwarz-gelb markierten Bordsteinen ist verboten

Außerdem gelten seit 2015 folgende Regelungen:
- lebenslanger Führerscheinentzug bei sehr schweren Verkehrsverstößen, etwa Verursachung eines Unfalls mit Todesfolge unter Alkohol.
- „Rosa Parkzonen" für schwangere Frauen oder Frauen mit kleinen Kindern
- auch Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter dürfen künftig auf Autobahnen fahren
- Bußgeld bei Parkzeitüberschreitung: Die Bußgeldhöhe soll sich künftig an der Dauer der Parkzeitüberschreitung orientieren
- Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder dürfen künftig auch auf Fahrspuren für Busse fahren

Wichtig! Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die aktuellen Verkehrsregeln, z.B. bei einem Automobilclub. Verkehrsregeln können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. (Stand: 1/2019)

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